Warum Barrierefreiheit?
Menschen mit Einschränkungen z. B. der Sehfähigkeit sind auf klar strukturierte und frei von optischen Hürden gestaltete Web-Auftritte angewiesen.
Der Gesetzgeber hat daher öffentliche Einrichtungen in Deutschland verpflichtet, Internetseiten inkl. enthaltener Dokumente und mobile Anwendungen (Apps) barrierefrei zu gestalten. Das gilt prinzipiell für alle neu eingestellten Inhalte. Nur wenige Ausnahmen sind zugelassen, z. B. für Archiv- oder Live-Inhalte. Ab 2025 gelten auch für private Anbieter Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Gesetzliche
Grundlagen sind u. a.:
EU-Richtlinie
2019/882, EU-Richtlinie
2016/2102, Behinderten-Gleichstellungsgesetz,
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
(BFSG), BITV
2.0, bundeslandspezifisches Recht
Für jedes Bundesland gibt es Überwachungs- und Durchsetzungsstellen. Nach §37 BFSG drohen ab 2025 u. a. Ordnungsgelder bis zu 100.000 EUR.
Standards
Für Webinhalte gelten die Standards BITV 2.0 / EN 301 549, WCAG
2.1 bzw. PDF/UA-1.
Was leisten wir?
Speziell pdf-Dateien können wir effektiv und kostengünstig bearbeiten sowie zertifizieren. Wir stehen aber auch zur Prüfung von Webseiten und Apps sowie für Beratung und Wissensvermittlung zur Verfügung.
Leistungsumfang bei pdf-Dateien:
- Umfangreiche Prüfung und Bereinigung der pdfs
- Zertifizierung der erreichten Barrierefreiheit in der Datei
- Entfernung sicherheitsrelevanter Metadaten und versteckter Elemente
- bei Bedarf Prüfprotokoll, Fehler- und Bearbeitungsprotokoll, redaktionelle und grafische Nachbearbeitung, Schutz der Datei